Für die von der KLEPPER – MARKENBERATUNG (nachfolgend „ KMB“ genannt) zu erbringenden Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen:
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen von KMB zu ihren Kunden, namentlich für ihre Angebote und Leistungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur sofern und soweit KMB ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich oder in Textform (§ 126 b BGB) zustimmt.
1.2 Nach einmaliger Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen gelten sie auch für weitere Aufträge des Kunden, es sei denn der Kunde hat der Geltung der Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich oder in Textform widersprochen.
2. Auftragsabwicklung/Leistungserbringung
2.1 Der Vertrag mit KMB kommt dadurch zustande, dass der Kunde das von KMB übermittelte Angebot unverändert und vorbehaltlos annimmt. Änderungen und Abweichungen vom Angebot werden vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 2.2 nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von KMB schriftlich oder in Textform bestätigt werden, auch wenn KMB sie mündlich zugesagt oder sich mündlich mit ihnen einverstanden erklärt hat.
2.2 Für den Umfang der von KMB zu erbringenden Leistungen ist der Auftrag maßgeblich. Eine Verpflichtung zu Erstellung bzw. Lieferung von Pflichtenheften, Dokumentationen oder Updates sowie die Erbringung von Schulungsleistungen ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart ist.
2.3 Sofern KMB und der Kunde den Inhalt eines Auftrags während der Auftragsabwicklung einvernehmlich, auch mündlich, ändern und sich diese Änderung auf Leistungen bezieht, für welche KMB im Auftrag eine Pauschalvergütung kalkuliert hat, ist KMB im Rahmen billigen Ermessens ohne gesonderten vorherigen Hinweis zur Nachkalkulation der Pauschalen berechtigt. Die Grundlagen der Nachkalkulation wird KMB dem Kunden auf Nachfrage erläutern.
2.4 Ist Teil des Auftrags die Erbringung gestalterischer Leistungen durch KMB, so sind diese mit Ablieferung eines den konkreten Vorgaben des Kunden entsprechenden Entwurfs erbracht. Das subjektive Gefallen des Entwurfs auf Seiten des Kunden ist nicht Vertragsbestandteil und dessen Ausbleiben begründet keinen Anspruch auf Nachlieferung, Nachbesserung oder Minderung der vereinbarten Vergütung. Wenn KMB in seinem freien Ermessen stehende Abhilfe schafft, insbesondere durch Lieferung eines überarbeiteten Entwurfs, so geschieht dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne die Begründung von entsprechenden Ansprüchen des Kunden in der Zukunft.
2.5 KMB ist im Rahmen billigen Ermessens berechtigt, dem Kunden – insbesondere bei komplexeren Auftragsgegenständen – einzelne Teile der von KMB zu erbringenden Leistung mit entsprechender Vorankündigung zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe durch den Kunden bedeutet, dass die vorgestellte Leistung, z.B. der präsentierte Entwurf, als vertragsgemäß vereinbart ist. Dies umfasst nicht solche Mängel der Leistung, die der Kunde auch bei Anspannung der im geschäftlichen Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte. Sofern der Kunde nach Freigabe Änderungen an der jeweils vorgestellten Leistung wünscht und KMB diese Änderungen ausführt, so ist KMB im Rahmen billigen Ermessens ohne gesonderten vorherigen Hinweis zur Nachkalkulation der Vergütung berechtigt.
2.6 Wenn sich während der Ausführung eines Auftrags zeigt, dass aufgrund unvorhergesehener oder unvorhersehbarer Umstände ein erheblicher Mehraufwand entsteht, der zu einem Missverhältnis zwischen dem bei KMB entstehenden Aufwand und der vom Kunden zu bezahlenden Vergütung führen würde, wird KMB den Kunden hierüber unterrichten und die Parteien werden sich über eine angemessene Anpassung des Auftrags abstimmen.
2.7 KMB darf sich zur Ausführung eines Auftrags Dritter bedienen. Für Leistungen Dritter haftet KMB in dem Umfang, wie KMB für eigene Leistungen haftet; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass (i) bei Nichtleistung des Dritten KMB unter Offenlegung gegenüber dem Kunden berechtigt ist, einen angemessenen Zuschlag auf vereinbarte Liefertermine zu erhalten und (ii) für Hosting und vergleichbare Leistungen unbeschadet konkreter Regelungen im Einzel die branchenüblichen Einschränkungen insbesondere bei Verfügbarkeit und Datentransfermenge gelten.
2.8 Die Leistungen von KMB sind ausschließlich zur Verwendung durch den Kunden bestimmt. Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte, bedarf unabhängig vom Bestehen eines Ureberrechtsschutzes der vorherigen Zustimmung von KMB.
2.9 Das Auftragsverhältnis läuft grundsätzlich bis zur vollständigen Abwicklung des erteilten Auftrags. Ein mögliches gesetzliches, jederzeitiges Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für eine Kündigung gemäß § 649 BGB.
3. Fristen
3.1 Vereinbarte Termine sind nur insoweit verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform vereinbart sind und der Kunde ihm obliegende Mitwirkungsverpflichtungen seinerseits fristgerecht erbringt. Der Zeitraum einer nicht erbrachten Mitwirkungshandlung des Kunden ist dem vereinbarten Termin hinzuzurechnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde auf die Vorankündigung einer Vorlage zur Freigabe gemäß Ziffer 2.4 nicht innerhalb des normalen Geschäftsgangs reagiert oder die Freigabe ohne Angabe nachvollziehbarer und vertragskonformer Gründe verweigert; dies hat jedenfalls zur Folge, dass sich ein vertraglich vereinbarter Endabgabetermin entsprechend verschiebt.
3.2 Vereinbarte Termine verschieben sich durch höhere Gewalt, d.h. den Eintritt eines außerhalb des Machtbereichs von KMB liegenden Umstands, der für die Leistungserbringung von KMB erheblich ist. KMB wird den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstands rechtzeitig informieren. Dauert die Leistungsverhinderung länger an, so dass weiteres Zuwarten für den Kunden unzumutbar wird, werden sich der Kunde und KMB über eine Terminanpassung verständigen.
3.3 Nach Terminüberschreitung ist der Kunde verpflichtet, KMB schriftlich oder in Textform auf die Terminüberschreitung hinzuweisen und eine angemessene Nachfrist zur Terminerfüllung zusetzen. Ein einmal erteilter Auftrag steht und fällt nur dann mit der Einhaltung eines vereinbarten Termins, wenn dies im Auftrag ausdrücklich so vereinbart ist. Ein von KMB zu zahlender Verzugsschaden ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf ein Drittel des Auftragswerts begrenzt.
4. Vergütung
4.1 Vergütungen sind – wenn nicht näher bezeichnet – Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in EURO spesenfrei auf das Konto von KMB zu entrichten sind. Mögliche Künstlersozialabgabe, Zölle und ähnliche Kosten werden dem Kunden weiter berechnet.
4.2 Die Vergütung ist, wenn nicht im Angebot nichts anderes vereinbart ist, in gleichen Raten bei (i) Auftragserteilung, (ii) Ablieferung der beta-Version und (iii) Abgabe der finalen Version jeweils gegen Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel gilt eine Woche. Skontoabzug ist ausgeschlossen. Wenn für bestimmte Leistungen monatliche Zahlungen vereinbart sind, so sind die Zahlungen monatlich vorab, bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats zu leisten.
4.3 Erbringt KMB über einen längeren Zeitraum Leistungen, die nicht in das Schema gemäß Ziffer 4.2 passen, so kann KMB im Rahmen billigen Ermessens Abschlagszahlungen verlangen. 4.4 Zusatzleistungen von KMB, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde in EURO nach aktuellem Stundensatz der KMB abgerechnet. Auf Nachfrage wird KMB dem Kunden einen Stundennachweis übergeben.
4.5 Einwendungen gegen die Abrechnung von KMB soll der Kunde unverzüglich, spätestens drei Werktage nach Erhalt der Rechnung schriftlich oder in Textform gegenüber KMB geltend machen.
5. Nutzungsrechte
5.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt KMB dem Kunden am Arbeitsergebnis ein Nutzungsrecht in dem im Auftrag vereinbarten Umfang ein. Sofern nichts anderes vereinbart ist (insbesondere durch einen klaren Auslandsbezug im Auftrag oder der Ausschreibung), ist das eingeräumte Nutzungsrecht nicht-ausschließlich und nicht übertragbar sowie räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
5.2 KMB haftet für die Inhaberschaft urheberrechtlicher Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis insoweit, wie KMB mögliche Mängel der Rechte kannte oder diese Mängel bei Anspannung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt hätte kennen müssen. Eine danach bestehende Schadensersatzhaftung von KMB für Rechtsmängel ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf ein Drittel des Auftragswerts begrenzt.
5.3 KMB haftet nicht, wenn die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden Rechte Dritter verletzt oder wenn für die Nutzung der Arbeitsergebnisse der Erwerb weiterer Nutzungsrechte erforderlich ist.
6. Gewährleistung, Haftung
6.1 Der Kunde ist für den Umfang und Inhalt des von ihm erteilten Auftrags selbst verantwortlich. KMB ist nicht verpflichtet, die der Auftragserteilung zugrunde liegenden Wünsche und Erwartungen des Kunden zu ermitteln, soweit diese nicht durch ein Briefing des Kunden klar erkennbar geworden sind; entsprechendes gilt für die Kompatibilität mit der vom Kunden verwendeten Hardware. Ein gesondertes, dem Auftrag hinzutretendes Beratungsverhältnis besteht nicht.
6.2 Bei Mängeln der Leistung besteht die Gewährleistung von KMB zunächst darin, nach Aufforderung durch den Kunden (schriftlich oder in Textform) nachzuerfüllen. KMB darf die Nacherfüllung von einer Vorauszahlung eines verhältnismäßigen Teils der Vergütung abhängig machen. Eine Nacherfüllung gilt – bezogen auf den jeweiligen Mangel – erst nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Im Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleiben dem Kunden nach seiner Wahl die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels im Wege der Ersatzvornahme durch den Kunden und Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten ist ausgeschlossen.
6.3 KMB haftet nicht dafür, dass bei der Nutzung seiner Arbeitsergebnisse die medienrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Der Kunde wird die entsprechende Rechtskonformität anhand der bei Nutzungsaufnahme geltenden Gesetze prüfen. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des Telemediengesetzes (einschließlich Rechtskonformität eines von KMB gestalteten Impressums), sowie der datenschutzrechtlichen (einschl.E-Privacy-Richtlinie 2009/136/EG und möglicher Nachfolgeregelungen), fernabsatzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen. Eine entsprechende rechtliche Prüfungspflicht besteht für KMB nur dann, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
6.4 Eine Haftung von KMB für Schadensersatz ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet KMB nur auf den vorhersehbaren Schaden unter Ausschluss entgangenen Gewinns. Die Beschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten nicht bei einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7. Sonstiges
7.1 KMB darf den Kunden im Rahmen der Public Relations, z.B. in seiner Auftraggeberliste, nennen.
7.2 KMB ist berechtigt, seine für den Kunden erbrachten Arbeitsergebnisse, im Rahmen der Public Relations, z.B. in Portfolios, Büchern, im Internet oder in sonstigen Medien, zu publizieren.
7.3 Der Auftrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen, welche eine Anwendung ausländischer Rechtsordnungen nach sich ziehen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen.